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   BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 62/99   

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https://dejure.org/2000,9873
BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 62/99 (https://dejure.org/2000,9873)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2000 - AnwZ (B) 62/99 (https://dejure.org/2000,9873)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 62/99 (https://dejure.org/2000,9873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Zulassung - Widerruf - Vermögensverfall - Rechtsanwaltschaft - Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; FGG § 13a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8
    Kostenentscheidung nach Aufhebung des Widerrufs der Zulassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97

    Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des

    Auszug aus BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 62/99
    Bei der nach Erledigung der Hauptsache in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO, § 13a FGG getroffenen Kostenentscheidung hat der Senat berücksichtigt, daß einerseits die Widerrufsverfügung schon im Blick auf die damalige Eintragung des Antragstellers im Vermögensverzeichnis ersichtlich zu Recht ergangen ist, daß andererseits die sofortige Beschwerde voraussichtlich angesichts eines Konsolidierungsnachweises Erfolg gehabt hätte, daß schließlich der angefochtene Beschluß des Anwaltsgerichtshofs mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet war, weil er erst 14 Monate nach Beschlußfassung zur Geschäftsstelle gelangt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. September 1997 - AnwZ(B) 11/97 -, BRAK-Mitt. 1998, 93).
  • BGH, 01.07.2005 - AnwZ (B) 91/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Nachdem ein früheres Widerrufsverfahren wegen Vermögensverfalls sich im Jahre 2000 mit Rücknahme des Widerrufsbescheids nach angenommenem Konsolidierungsnachweis erledigt hatte (AnwZ (B) 62/99), hat die Antragsgegnerin nunmehr erneut aus diesem Grunde mit Bescheid vom 27. Juni 2002 die Zulassung des Antragstellers widerrufen.
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